Der Schulpsychologe unterstützt Schülerinnen und Schüler bei persönlichen, schulischen und psychischen Herausforderungen.

Dazu gehören insbesondere

Lern- und Leistungsprobleme,

Prüfungsängste sowie

Fragen rund um Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten.

 

Eine Beratung bei einer vermuteten oder bereits festgestellten Lese-Rechtschreib-Störung ist jederzeit möglich.

Grundlage hierfür bilden die gesetzlichen Regelungen des bayerischen Schulrechts (Art. 52 Abs. 5 BayEUG sowie §§ 31–36 BaySchO).

Auf dieser Basis können geeignete Maßnahmen aufgezeigt und begleitet werden.

Dazu zählen insbesondere:

Nachteilsausgleich (§ 33 BaySchO)

Notenschutz (§ 34 BaySchO)

 individuelle Unterstützung (§ 32 BaySchO)

 

Beim Wechsel an eine berufliche Schule wird eine bestehende Lese-Rechtschreib-Störung in der Regel erneut schulpsychologisch überprüft.

Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu stärken, ihre Entwicklung zu fördern und sie bestmöglich auf ihrem Bildungsweg zu unterstützen.

Vertrauen, Vertraulichkeit und Wertschätzung stehen dabei im Mittelpunkt.

 

 

Gerne können Sie sich bei Interesse an mich wenden.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

Matthias Meier

Tel: 089 233 774411

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Informationen und notwendige Formulare zu Lese-Rechtschreib-Störung, Notenschutz und Nachteilsausgleich finden Sie im Downloadbereich.